Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Tischler-Handwerk

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Tischler-Handwerk – gefördert durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und den Bund

Die Kreishandwerkerschaft Mecklenburgische Seenplatte führt im Auftrag der
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern die überbetrieblichen Lehrgänge für
den Ausbildungsberuf Tischlerin/Tischler in der Mecklenburgischen Seenplatte und in den angrenzenden Regionen durch.
Grundlage hierfür ist die Grundsatzausbildungsvorschrift über die obligatorische Durchführung überbetrieblicher
Ausbildungsmaßnahmen für Auszubildende, die von der Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossen wurde.
Die Teilnahme an den überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen ist gemäß § 2 dieser Vorschrift für jeden in die Lehrlingsrolle
der Handwerkskammer eingetragenen Auszubildenden unerlässlich.
Die in den Lehrgängen im Tischler-Handwerk vermittelten Kenntnisse sind Bestandteil der
Ausbildungsverordnung und können Inhalt der Gesellenprüfung sein.
Die Nichtteilnahme an der ÜBL kann eine Nichtzulassung zur Gesellenprüfung nach sich ziehen.